Anpassung der Sonderbestimmungen zum Angeln
an Kiesgrube Pratzschwitz (D10-104)
gültig ab 01.01.2017
1) Anfütterungsverbot mit und ohne technischer Hilfsmittel jeglicher Art (Futterboote/ Modellboote/ Flugdrohnen/ Futterraketen/ Wurfstäbe u.ä.) mit Ausnahme der Verwendung von Futterkörben/ Futterspiralen/ Method-Feedern verschiedener Ausführungsart an einer Handangel.
2) Verbot der Ausbringung der Anbissstellen der Handangeln und das Ablegen der Köder mittels technischer Hilfsmittel (Aufzählung technische Hilfsmittel gemäß Pkt. 1).
Im Jahr 2017 wird die VGA belehrend tätig sein, ab dem Jahr 2018 und mit dann erfolgter Eintragung in der Gewässerordnung werden diesbezügliche Verstöße einer Ahndung laut Gewässerordnung (Maßnahmenkatalog) unterzogen.