Informationen über gesetzliche Regelungen zur
Fischereiausübung in Sachsen
Für den Ersterwerb des Fischereischeins ist der Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird in der Regel durch eine bestandene Fischereiprüfung erworben.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein schriftlicher Antrag und die Teilnahme des Antragstellers an einem dreißigstündigen Vorbereitungslehrgang. Der Vorbereitungslehrgang wird vom Sächsischen Landesfischereiverband e. V., einen diesem Verband angeschlossenen Anglerverband oder anderen Anbietern durchgeführt, die Prüfung erfolgt bei der DEKRA.
Der 30-stündige Fischereischeinkurs ist in 6 Themengebiete aufgeteilt.
Mit dem erworbenen Wissen sind Sie optimal auf die Fischereischeinprüfung und auf Ihr neues Hobby Angeln vorbereitet.
Die Fischereischeinkurs-Inhalte werden Ihnen durch multimediale Unterstützung, Videos, Fotos vermittelt. Erlernen von Knoten und Hakenverbindungen, Herstellen von Montagen, Bildmaterial zum Töten, Ausnehmen und Filetieren von Fischen runden die interessante Ausbildung ab.
Bei schönem Wetter erfolgt ein Teil der Ausbildung direkt am Wasser.
Kursinhalte Fischereischein / Angelschein Ausbildung:
• Allgemeine Fischkunde, Fischkrankheiten
• Gewässerkunde
• Natur & Tierschutz
• Gerätekunde
• Süßwasserfische, Neunaugen, Krebse und Muscheln der Binnengewässer
• Meeresfische
Onlineprüfung zum Üben Weitere Informationen zum Fischereischein